Information zur Stiftung

Stiftungszweck

Von allergrößter Bedeutung für die Gründung einer Stiftung ist der Stiftungszweck. Er legt den Rahmen fest für alle späteren Aktivitäten. Der Stiftungszweck der Osler-Stiftung hat vier Aspekte (§ 2 Abs. 1 der bereits zugesandten Satzung):

a) Förderung der wissenschaftlichen Forschung über die Entstehung, den Verlauf, die Prävention, die Therapie sowie sonstige Aspekte des Morbus Osler

b) Förderung der fachlichen Fortbildung der Ärzte und des ärztlichen Hilfspersonals zu allen Aspekten des Morbus Osler

c) Aufklärung der Öffentlichkeit über "Morbus Osler" sowie über Möglichkeiten der Vorsorge und Therapie

d) Förderung von Initiativen, die dazu dienen, Betroffene und deren Familien zu beraten, aufzuklären und zu unterstützen, sowie Ermöglichung von medizinischen Behandlungen.

Dieser vierfache Stiftungszweck liest sich zunächst wie eine Wunschliste. Es liegt auf der Hand, dass dafür Mittel eingeworben werden müssen und dass zunächst nur ein kleiner Teil der Ziele finanziert werden kann. Es müssen jährlich Entscheidungen getroffen werden, für welche konkreten Ziele die vorerst knappen Mitteln verwendet werden. Dazu bedarf es einer Organisation.

Organisation

Wir haben uns für eine sog. unselbständige oder treuhänderische Stiftung entschieden. Das bedeutet folgendes:

  • Das Stiftungsvermögen wird einem sog. Treuhänder, in unserem Fall dem Selbsthilfeverein, übertragen. Dieser wird Eigentümer des Stiftungsvermögens und verwaltet es (als getrenntes Sondervermögen).
  • Der Vorstand des Selbsthilfevereins handelt nach außen für die Stiftung. Er ist das ausführende und handelnde Organ.

Daneben gibt es ein Kuratorium, das aus mindestens drei Personen besteht. Aufgabe des Kuratoriums ist es, den Vorstand zu unterstützen und zu beraten. Das Kuratorium soll gewissermaßen die Grundsatzentscheidungen treffen ( § 7 Abs. 1 der Satzung):

  • Empfehlungen und Entscheidungen zur Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Empfehlungen und Entscheidungen zur Verwendung der Stiftungsmittel
  • Genehmigung des Haushaltsplanes, der Jahresrechnung und des Tätigkeitsberichtes

Die Aufgabenverteilung zwischen Kuratorium und Vereinsvorstand sieht also vereinfacht gesagt so aus: Der Vereinsvorstand ist eher für die Verwaltungsaufgaben zuständig, das Kuratorium soll eher die Richtung vorgeben und beraten.

Das Kuratorium wird von der Mitgliederversammlung der Selbsthilfegruppe gewählt. Vorteil dieser Konstruktion ist, dass die Selbsthilfegruppe Einfluss nehmen kann auf die Stiftungsarbeit. Die Mitgliederversammlung hat bereits am 24. April 2004 das erste Kuratorium gewählt.

Vermögen

Ohne Vermögen kann eine Stiftung nichts erreichen. Im Normalfall bleibt das Vermögen auf Dauer erhalten, wird also nicht angetastet. Alle Projekte der Stiftung werden also nur mit den Erträgen (z.B. Zinsen) finanziert.

Warum ist das so? Eine Stiftung ist ihrer Idee nach auf lange Zeit angelegt. Würde das Vermögen verbraucht, wäre auch die Stiftung mangels finanzieller Mittel am Ende.

Je höher also das Stiftungsvermögen, desto mehr Aufgaben können dauerhaft erfüllt werden. Es ist daher von größter Bedeutung, ein entsprechendes Vermögen anzusammeln bzw. zu stiften.

Wie wird das Stiftungsvermögen gebildet, wie kann es größer werden?

  • Durch das Anfangsvermögen bei Stiftungsgründung
  • Nach Gründung sind sog. Zustiftungen (z.B. durch Erbschaften) möglich
  • Ferner können jährlich bis zu 1/3 der Erträge dem Vermögen zugeführt werden. In den ersten 3 Jahren nach der Gründung können sogar 100% der Erträge dem Vermögen zugeschlagen werden.

Daneben besteht auch die Möglichkeit, durch Spenden bestimmte Projekte zu unterstützen. Die Spenden werden nicht dem Vermögensbestand zugeführt, sondern zeitnah für bestimmte Projekte verwendet. Spenden werden also verbraucht für bestimmte Aufgaben, während Zustiftungen als Vermögen erhalten bleiben.

Steuerliche Vergünstigungen

Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, soll noch kurz auf die steuerlichen Vergünstigungen hingewiesen werden. Wer eine Stiftung gründet oder an eine Stiftung spendet, kann diese Zuwendungen (als Sonderausgaben) steuerlich absetzen. Je mehr wir stiften, desto mehr trägt also der Staat zu unserer Stiftung bei.

In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass der Staat das Vererben an eine Stiftung begünstigt. Dabei fällt nämlich keine Erbschaftssteuer an, unabhängig von der Größe des vererbten Vermögens. Jeder von uns sollte daher ernsthaft überlegen, ob und inwieweit er die Stiftung in seinem Testament berücksichtigen will.

Förderprogramm

Was gefördert wird. Wie man Fördergelder beantragt und wie entschieden wird, welche Projekte gefördert werden, regelt die Förderrichtlinie.

hier als PDF lesen

Kontakt

Morbus Osler Selbsthilfe e.V
Scherenbergstr. 6
10439 Berlin

Telefon 0800 - 723 60 44
(für Anrufe aus dem deutschen Netz kostenlos)
Email ed.relso-subrom@ofni

Spenden für die Selbsthilfe

Spendenkonto der Morbus Osler Selbsthilfe e.V.
IBAN DE16 3106 0517 7600 9370 19
BIC    GENO DE D1 MRB

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